Q & A
Annahmen / Klärung von Zielsetzungen
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Eine vollständige Restrukturierung und ein Ausbau des Bestandes nur mit eigenen Mitteln ist nicht die Wunschlösung.
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Vielmehr soll eine langfristige Befreiung von einem Investitionszwang ausgelöst durch Herrichtung, Um- und Ausbau sowie Unterhaltung des Bestandsgebäudes erreicht werden.
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Ein Verkauf soll ausgeschlossen werden, das aktuelle Denkmodell ist eine Erbbaurechtsvergabe
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Eine langfristig marktgerechte Rendite für den eingebrachten Substanzwert durch Absicherung eines entsprechenden inflationsgeschützten Erbbauzinses ist Ziel
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Bei Herrichtung bzw. Um- und Ausbau des Bestandsgebäudes oder bei Neubau soll die Umsetzung einer standort- und eigentümeradäquaten Architektur-, Bau- und Nutzungsqualität durchgesetzt werden
Fragen
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Ist Lösung eventuell auch durch (anteilige) Mieteinnahmen denkbar?
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Eine alleinige eigene Investition in einen Neubau auf Risiko wird ausgeschlossen, selbst wenn sich ein potenter Nutzer findet?
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Bei Ausbau: Es sei denn, es könnte eine auskömmliche Rendite (Wertsteigerung) erzielt werden?
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Könnte ein Co-Investor unter Berücksichtigung, dass Sie als Eigentümer einen hohen Substanzwert an einem einmaligen Standort einbringen eine denkbare Lösung sein?
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Welche Nutzungen, Vereinbarungen und Renditeanforderungen aus dem Projekt Historische Mitte sollten bzw. könnten für eine auf das eigene Grundstück beschränkte Maßnahme übernommen werden?
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Erforderliche Zeiträume zur Planung und Umsetzung aller denkbaren Maßnahmen sind zu berücksichtigen. Ist das Konsens?
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Eine Herrichtung des Bestandes mit eigenen Mitteln für eine Übergangsvermietung ist eine Option?
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Ein echter Partner als Nutzer oder Investor / Sponsor wird gesucht?
Wenn der Anspruch auf einen langfristig sicheren und adäquaten Erbbauzins bei gleichzeitig vollständiger Entlastung von Investitions-, Unterhalts- und Betriebszwängen eine Zielsetzung ist, dann sollte der Vertragspartner eine solide und gute Partnerschaft auch in seiner Rechtsnachfolge garantieren können.
Ein mitentscheidender Einfluss auf Gestaltung des Bauwerks und die dauerhaft qualitativ anspruchsvolle Unterhaltung und Pflege sollte für den Grundstückseigentümer gewährleistet sein.
